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Kostenträger der Adaptionsbehandlung sind in erster Linie die DRV Bayern Süd (federführend), die DRV Bund sowie die übrigen Rentenversicherungsanstalten.
Krankenkassen (es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs.5 SGB V) sowie
die überörtlichen Sozialhilfeträger (nach SGB XII) übernehmen ersatzweise als Rehabilitationsträger die Kosten der Adaptionsmaßnahme, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir sind weiterhin anerkannt nach §§ 35, 36 BtmG.
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